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   BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57   

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BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57 (https://dejure.org/1958,220)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1958 - V C 154.57 (https://dejure.org/1958,220)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1958 - V C 154.57 (https://dejure.org/1958,220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 271
  • DVBl 1958, 619
  • DÖV 1958, 739
  • DÖV 1958, 740
  • JR 1958, 396
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954 (BVerwGE 1, 195) hat er gerügt, daß der Verwaltungsgerichtshof die Grenzen verkannt habe, innerhalb deren ein ehemaliger Bewohner der SBZ seine gegen das dort herrschende System gerichtete Einstellung und ein hieraus sich erklärendes spontanes Verhalten zu vertreten habe.

    Diese Tatsachenwürdigung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriffe der Zwangslage im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 (BGBl., 567) i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juli 1951 (BGBl. I, 470) und des Gesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I, 1207) und des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) vom 19. Mai 1953 (BGBl. I, 201), jetzt in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I, 1215) - BVFG - (vgl. BVerwGE 1, 195 [197], 283; 3,40).

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hierzu in seinem Urteil vom 24. September 1954 (BVerwGE 1, 195 [197 ff.]) ausgeführt:.

  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
    Diese Tatsachenwürdigung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriffe der Zwangslage im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. August 1950 (BGBl., 567) i.d.F. des Gesetzes vom 21. Juli 1951 (BGBl. I, 470) und des Gesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I, 1207) und des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) vom 19. Mai 1953 (BGBl. I, 201), jetzt in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I, 1215) - BVFG - (vgl. BVerwGE 1, 195 [197], 283; 3,40).
  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 594.56
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob nach dem im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtshofs Bebenhausen geltenden Recht - außer der in § 2 des Gesetzes zur Änderung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof und vor den Verwaltungsbehörden vom 17. Oktober 1950 (Reg.Bl. S. 301) vorgesehenen Rechtsbeschwerde für den Fall der Untätigkeit der Behörde - eine Rechtsbeschwerde mit dem Ziel zulässig ist, die Verwaltung zur Vornahme einer Amtshandlung zu verpflichten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1957 [DÖV 1958 S. 59]).
  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam - Politische Gründe

    Damit will es der im Gewahrsamsstaat lebenden deutschen Bevölkerung inneren Rückhalt geben (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

    Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gang zu setzen oder zu halten, um dadurch eine Humanisierung des herrschenden Systems in den Gewahrsams Staaten zu erreichen, ist das erklärte Anliegen des Häftlingshilfegesetzes (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

    Soweit in der Rechtsprechung auf Art. 5 GG verwiesen ist (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57];Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 128.72 -), verbindet sich damit diese Vorstellung.

    Deshalb ist es in diesem Bereich dem Häftling grundsätzlich nicht zuzumuten, die Beschränkungen einzuhalten, die das System der Informierung und dem freien Wort setzt (BVerwGE 1, 195 [197]; 6, 271 [272]; 9, 132 [139 f.]).

    Der Häftling hat es daher zu vertreten, wenn er sich etwa herausfordernd, aufreizend, leichtsinnig oder besonders unüberlegt verhalten hat (BVerwGE 1, 196 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 31/54] [197]; 6, 271 [272]; 9, 115 [116]; 9, 132 [139];Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 355.59 -).

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 18.77

    Häftlingshilfe für Fluchthelfer - Interessenlage des Fluchthelfers - Politische

    Da das Häftlingshilfegesetz jedoch nicht dazu dient, der Abwanderung der deutschen Bevölkerung aus den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG genannten Gebieten Vorschub zu leisten, vielmehr bezweckt, dem politischen Häftling, der in dem politischen System des Gewahrsamsstaates gelebt hat und ihm zum Opfer gefallen ist, zu helfen (BVerwGE 9, 132) und der im Gewahrsamsstaat lebenden deutschen Bevölkerung dadurch inneren Rückhalt zu geben (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]), ist es auch nach freicheitlich-demokratischer Auffassung zuzumuten, sich an die Regeln zu halten, die dem privaten Bereich und dessen Sicherstellung durch Arbeit, Güterversorgung und öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.

    Den Prozeß der freien Meinungsbildung und Meinungsäußerung in Gang zu setzen oder zu halten, um dadurch eine Humanisierung des herrschenden Systems in den Gewahrsamsstaaten zu erreichen, ist das erklärte Anliegen des Häftlingshilfegesetzes (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57] [272]; 9, 132 [140]; 12, 236 [240]).

    Deshalb ist es in diesem Bereich dem Häftling grundsätzlich nicht zuzumuten, die Beschränkungen einzuhalten, die das System der Informierung und dem freien Wort setzt (BVerwGE 1, 195 [197]; 6, 271 [272]; 9, 132 [139 f.]).

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    vertreten ist, wenn er ohne sachlichen Grund durch aufreizendes und herausforderndes Verhalten die Gegenmaßnahmen der Gewalthaber auf sich gezogen oder wenn er sich besonders leichtsinnig verhalten oder wenn er Ordnungsvorschrffen, die rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widersprechen, zuwidergehandelt hat (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57];Urteil vom 22. Oktober 1958 - BVerwG V C 571.56 -, DÖV 1959 S. 226 = ROW 1959 S. 126).
  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 27.62

    Rechtsmittel

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die zu § 26 BVerwGG in Verbindung mit § 91 a ZPO auf den Begriff "Parteien" abgestellten Entscheidungen (BVerwG V C 225.54 vom 5. Dezember 1956, JR 1957, 116; BVerwG I C 200.56 vom 27. Januar 1958; BVerwG V C 299.57 vom 1. März 1958, JR 1958, 396) unter der Herrschaft der Verwaltungsgerichtsordnung, die von "Beteiligten" spricht (§ 63), zu denen auch der Beigeladene (§ 65) zählt, jetzt noch allgemein von Bedeutung sind, wie es das Schrifttum (Ule, 2. Aufl. 1962, Anm. III zu §§ 65/66, Anm. II zu § 161; Schunck-De Clerck, Anm. 3 c zu § 107, Anm. 2 b zu § 161; Klinger, Anm. D 2 a Abs. 2 zu § 107; Koehler, Anm. III 14 zu § 161; Redeker-von Oertzen, Anm. 22 zu § 107 - unter Hervorhebung, daß dies auch bei notwendiger Beiladung gilt -, Anm. 6 zu § 161 - vorsichtiger: "in der Regel"; vorsichtig wohl auch Eyermann-Fröhler, 3. Aufl. 1962, Randnote 8 zu § 161) anscheinend annimmt.
  • BVerwG, 26.08.1959 - VI C 89.57

    Rechtsmittel

    Eine Ausnahme hiervon hat der V. Senat dieses Gerichtes allerdings anerkannt für den Fall, daß von einem im Grundgesetz oder in der Konvention zum Schütze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisteten, nicht in rechtsstaatlicher Weise eingeschränkten Grundrecht - wie dem der freien Meinungsäußerung - Gebrauch gemacht wurde (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57]); in einem solchen Fall kommt es nach dieser Entscheidung nicht darauf an, ob das Verhalten des Betreffenden überlegt und vernünftig war, sondern nur darauf, daß er sich nicht besonders herausfordernd oder aufreizend verhalten hat.
  • BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56

    Rechtsmittel

    Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
  • BVerwG, 25.07.1961 - VI C 168.58

    Rechtsmittel

    Im Sinne der freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundordnung der Bundesrepublik, die den Maßstab für die Auslegung der im Bundesgebiet geltenden Gesetze bildet, kann von einem Flüchtling ein Verhalten nicht zu vertreten sein, das freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht(Urteil vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -).
  • BVerwG, 24.05.1961 - VIII C 460.59

    Rechtsmittel

    Wer zum Beispiel von den Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch Licht, dabei aber herausfordernd oder aufreizend verfährt, hat eine daraus entstehende Zwangslage zu vertreten (vgl. BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - V C 154/57]).
  • BVerwG, 22.10.1958 - V C 321.56

    Verlegung des Wohnsitzes in die sowjetische Festzungszone nach der Besetzung

    Aber auch im anderen Fall, wenn die Zwangslage des Betroffenen unmittelbar durch seine Übersiedlung entstanden sein sollte, hätte er sie nach den Grundsätzen die das Bundesverwaltungsgericht in den Urteilen vom 24. September 1954 (BVerwGE 1, 195 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 031/54]) und vom 12. März 1958 (BVerwGE 6, 271 [BVerwG 12.03.1958 - BVerwG V C 154.57]) entwickelt hat, nur dann zu vertreten, wenn er in Ausübung seiner Grundrechte auf Freizügigkeit und auf freie Wahl des Arbeitsplatzes besonders leichtfertig und unüberlegt gehandelt hätte.
  • BVerwG, 22.06.1962 - V C 8.61

    Rechtsmittel

    In einem solchen Falle kommt es darauf an, aus welchem Grunde die Gewahrsamsmacht den Betroffenen nicht alsbald nach der Personenfeststellung wieder entlassen, sondern endgültig in Gewahrsam genommen hat (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958 S. 796; ROW 1958 S. 244] undvom 24. Januar 1962 - BVerwG V C 17.60 -).
  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen

  • BVerwG, 22.10.1958 - V C 571.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.09.1960 - VI B 40.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 38.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.12.1958 - V B 130.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.04.1964 - VIII C 103.63

    Kosten des Verfahrens bei übereinstimmender Erklärung der Erledigung in der

  • BVerwG, 11.10.1960 - VIII CB 448.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.07.1958 - V B 1.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.05.1958 - V CB 233.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.04.1964 - VIII B 39.63

    Antrag auf Erteilung eines Ausweises C - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling -

  • BVerwG, 09.02.1961 - VIII CB 494.59

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen unzulässige

  • BVerwG, 06.12.1960 - VIII B 82.60

    Prozesskostenhilfe zur Erhebung einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 07.08.1961 - VIII B 19.61

    Verschulden der Zwangslage als Folge von besonders leichtsinnigen oder besonders

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